Sonderseite Eheschließung
„Schatz, lass uns heiraten – und Steuern sparen.“
Klingt gut, stimmt nur nicht immer.
Durch die Eheschließung ändern sich auch die Steuerklassen.
Ehepaare können dabei zwischen drei Kombinationen wählen.
Unternehmen Sie nichts, so wird automatisch vom Finanzamt aus der Steuerklasse 1, die Klasse 4. Auf Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung ändert sich der Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer um keinen Cent. Grund: die Steuerklasse 4 entspricht der Klasse 1. Die Änderung der Zahl sagt nur aus, dass Sie nun verheiratet sind.
Eine gemeinsame Erklärung lohnt sich vor allem bei großen Einkommensunterschieden zwischen den Partnern, da das Aufsplitten des Gehalts auf beide Partner unterschiedliche Einkommensverteilungen sowie die jeweiligen Steuereffekte ausgleicht.
Dann kann die Ersparnis pro Jahr schnell ein paar Tausend Euro betragen. Um kein Geld zu verschenken, sollte man sich zumindest bei der ersten Steuererklärung nach der Trauung vom Profi helfen lassen.
Auch wenn das Jawort erst am 31. Dezember auf dem Standesamt gegeben wird, so können Sie noch für das ganze Jahr von den Steuervorteilen profitieren.
Kündigt sich Nachwuchs an? Dann lohnt es sich, noch einmal über einen Wechsel der Steuerklasse nachzudenken um die Höhe des Elterngeldes zu maximieren.
Haben Sie vor Eigenheim anzuschaffen? Auch hier kann ein Steuervorteil auf Sie warten.
Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert bei:
- der Optimierung Ihrer Steuerklassen
- der Wahl der Veranlagungsart
- der Maximierung des Elterngeldes, sollte der Nachwuchs nicht mehr lange auf sich warten.
- der Ausnutzung von Steuervorteilen bei der Anschaffung von Wohneigentum
sowie bei allen anderen Fragestellungen rund um Ihre Einkommensteuer-Erklärung.
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Nehmen Sie jetzt hier direkt Kontakt mir uns auf.
Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten
Merkblatt zur richtigen Wahl der Steuerklasse
(Herausgeber: Bundesministerium für Finanzen)
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