Arbeitnehmer-Veranlagung / LSt-Jahresausgleich
Verschenken Sie kein Geld.
Das Erstellen der Einkommensteuererklärung ist eine der ungeliebten Aufgaben die jedes Jahr wieder anstehen.
Doch der Aufwand lohnt sich. Laut statistischem Bundesamt gibt es im Schnitt 880 € zurück.
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FAQ - häufig gestellte Fragen
Eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung besteht u.a. in diesen Fällen:
- Die steuerpflichtigen Nebeneinkünfte liegen über 410 €.
- Es wurde ein Freibetrag eingetragen.
- Es wurde Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld etc. über 410 € bezogen.
- Es bestanden parallel mit mehreren Arbeitgebern Arbeitsverhältnisse.
- Es liegen Kapitalerträge vor, bei denen keine Abgeltungsteuer erhoben werden konnte.
- Nicht verheiratete oder geschiedene Eltern wollen bestimmte Freibeträge für ein Kind übertragen.
- Ein Ehepartner hatte das ganze Jahr oder zeitweise die Steuerklasse 5 oder 6.
Im Fall der freiwilligen Abgabe haben Sie nur die sogenannte Festsetzungsfrist zu beachten.
Das heißt, spätestens vier Jahre nach dem Ende des Steuerjahres müssen Sie Ihre Erklärung beim Finanzamt abgegeben haben.
Beispiel: Für die Steuererklärung 2016 haben Sie bis zum 31. Dezember 2020 Zeit
Die Erstellung der Einkommensteuererklärung wird nach der Steuerberatervergütungsverodnung (StBVV) abgerechnet. Die Gebühren richten sich nach der Höhe des Einkommens sowie dem Umfang der zu bearbeitenden Sachverhalte. Macht der Auftraggeber eine doppelte Haushaltsführung, Mietobjekte oder eine Photovoltaikanlagen auf dem Dach geltend, macht das mehr Arbeit und ist teurer als eine Standarderklärung.
Ein Beispiel:
Ein Arbeitnehmer verdient 35.000 Euro brutto pro Jahr.
Für die Bearbeitung des Mantelbogens (Ermittlung und Berechnung der Sonderausgaben, der Vorsorgeaufwendungen, der außergewöhnliche Belastungen, der haushaltsnahen Dienstleistungen etc.) sowie der Anlage N können mindestens 142 € abgerechnet werden. Die Höchstgebühr liegt bei 1.130 €!
Fragen Sie daher vor der Auftragsvergabe mit welchen Kosten zu rechnen ist.
Ein Vergleich lohnt sich.
Die Kinderbetreuungskosten können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, und zwar zwei Drittel der Beiträge, max. 4.000 € im Jahr
Fensterputzer, Gärtner, Schornsteinfeger etc. – diese Dienstleistungen können zu 20% von der Steuerschuld abgezogen werden.
Hierzu benötigen Sie eine ordentliche Rechnung mit Ausweis des Arbeitslohns sowie den Nachweis der Überweisung - eine Barzahlung wird nicht anerkannt.
Sie können max. 20.000 Euro im Jahr an Arbeits-, Fahrt- oder Maschinenkosten für haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen, von denen 20% (also 4.000 Euro) von der Steuerschuld abgezogen werden.
Zusätzlich können noch einmal 20 Prozent der Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen von der Einkommensteuer abgezogen werden. Maximal 6.000 Euro Handwerkerleistungen führen somit zu einer Steuererstattung von 1.200 Euro.
Kann ich als Mieter auch haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen?
Ja, in der Nebenkosten-Abrechnung Ihres Vermieters können – bei einem ordnungsgemäßen Ausweis – die von Ihnen gezahlten haushaltsnahen Dienstleistungen in Ihrer Steuererklärung zum Abzug gebracht werden.
Bestehen Sie daher immer darauf eine detaillierte Jahresabrechnung zu erhalten.
Kinderbetreuungskosten
Die Kinderbetreuungskosten können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, und zwar zwei Drittel der Beiträge, max. 4.000 € im Jahr
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Haushaltsnahe Dienstleistungen
Fensterputzer, Gärtner, Schornsteinfeger etc. – diese Dienstleistungen können zu 20% von der Steuerschuld abgezogen werden
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Interaktiver Steuerrechner
(Herausgeber: Bundesministerium der Finanzen)
zur Webseite (www.bmf-steuerrechner.de)
Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten
Merkblatt zur richtigen Wahl der Steuerklasse
(Herausgeber: Bundesministerium für Finanzen)
Download (PDF-Datei)